Statut der Bruderschaft

Ein Wort zuvor

Die Wurzeln christlicher Bruderschaft gehen auf die biblische Botschaft zurück, dass alle Getauften von Gott als seine Kinder angenommen und geliebt sind. Diese Glaubens- und Weggemeinschaft gilt für Mann und Frau in gleicher Weise. Jesus selbst ermuntert zu dieser Gemeinschaft von Schwestern und Brüdern.

Einige Stellen aus dem Neuen Testament verdeutlichen dies: „Wer den Willen meines himmlischen Vaters erfüllt, der ist für mich Bruder, Schwester und Mutter“ (Mt. 12, 50).
„Nur einer ist euer Meister, ihr alle aber seid Brüder“ (Mt. 23, 8).
„Es gibt nicht mehr Juden und Griechen, nicht Sklaven und Freie, Mann und Frau, denn ihr alle seid einer in Christus Jesus (Gal. 3, 28).

Das besondere Anliegen Vinzenz Pallottis ist es, Priester und Laien, Frauen und Männern gemeinsam zum Apostolat in der Kirche zu rufen. Die Bruderschaft an der Wallfahrtskirche Unseres Herrn Ruhe, die von den Pallottinern seit 1937 betreut wird, ist daher eine besondere Möglichkeit, das Laienapostolat zu leben und zu verwirklichen.

Das Vermögen der Bruderschaft wurde im Laufe der Jahrhunderte verwaltet durch deren gleichnamige, rechtlich unselbständige Bruderschaftsstiftung. Das Statut vom 1. Januar 2003 löste die bisherigen Rechtsformen der Bruderschaft und deren Stiftung ab. Die aktualisierte Version sowie eine neu erstellte Wahlordnung für die Wahlen zum Bruderschaftsrat traten am 1. Dezember 2019 in Kraft.


Die derzeitige Fassung des Bruderschaftsstatuts und der Wahlordnung finden Sie (pdf) hier:

Wahlordnung BS 15.10.2019

Statut BS 29.04.2022

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